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Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung: Pi mal Daumen gilt nicht.

Bei der Nebenkostenabrechnung müssen Vermieter verschiedene Vorgaben einhalten. Wer sie nicht beachtet, kann unter Umständen nicht alle Kosten verrechnen.

Wir erstellen Ihre Abrechnung korrekt und beraten Sie dabei.

Wir erstellen Ihre Heiz- und Nebenkostenabrechnung inklusive Beratung, damit Sie alle zulässigen Kosten korrekt und nachvollziehbar verrechnen.

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Mietvertrag

  • Nebenkosten dürfen nur verrechnet werden, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind (Art. 257a OR).
  • Jede Position sollte im Vertrag klar bezeichnet sein.

Verteilschlüssel

  • Heiz- und Warmwasserkosten möglichst verbrauchsabhängig
  • Weitere Schlüssel: Fläche, Anzahl Wohnungen, Verbrauch
  • Der Schlüssel muss nachvollziehbar und gleichbleibend sein

Abrechnung und Fristen

  • Abrechnung jährlich über eine Periode von zwölf Monaten
  • Die Periode muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen
  • Mieter haben Anspruch auf Einsicht in die Belege (Art. 257b OR)
  • Die Jahresrechnung der STWEG ersetzt die Abrechnung gegenüber dem Mieter nicht
JD Group AG

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht und erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Für Liegenschaften in Zürich, Zug, Luzern und in Dubai.

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